Alter Sportplatz Oberlichtenau

01.02.2025

Dieses Dossier dokumentiert die Entwicklung der Diskussion um den "Alten Sportplatz" Oberlichtenau in chronologischer Reihenfolge. Die Darstellung beginnt mit den ältesten Ereignissen und schreitet zu den Neuesten fort (von unten nach oben).

Es wird daher empfohlen, das Dossier in dieser Reihenfolge zu lesen.

Februar 2025

"In der Anwohnerversammlung legte die Bürgermeisterin noch eine weitere Anregung vor, die so auch von der Ortsvorsteherin ins Spiel gebracht wurde. Man könne statt über ein kleines Eigenheimgebiet auch über Reihenhäuser nachdenken, um  familiengerechtes Wohnen zu ermöglichen. Dies fand auch die Zustimmung der IG. Der Vorschlag wird nun durch das Bauamt geprüft und zunächst im Technischen Ausschuss beraten, bevor der IG und dem Stadtrat ein erneuter Beschlussvorschlag unterbreitet wird. Die Abstimmung darüber bleibt selbstverständlich ein offener Prozess, die Verbindlichkeit des Fusionsvertrages – mit all seinen einmaligen und dauerhaften Vereinbarungen – steht hingegen außer Frage."

Quelle: Pulsnitzer Anzeiger Februar 2025, Seite 7


18.Januar 2025

Am Samstag, dem 18. Januar, erschien in der Regionalausgabe Kamenz/Westlausitz der "Sächsischen Zeitung" ein von Heike Garten verfasster Artikel zum Thema "Alter Sportplatz Oberlichtenau".

Frau Garten recherchierte im Rahmen der öffentlichen Ratssitzungen, der Anwohnerversammlung sowie bei der Stadtverwaltung und der Bürgermeisterin. Bedauerlicherweise wurde unsere Fraktion im Zuge der Recherche nicht kontaktiert und unsere Perspektive daher im ansonsten gut recherchierten Artikel nicht berücksichtigt. 

Dazu ein Statement von Fraktionsmitglied Toni Schäfer im Namen der Fraktion

16. Januar 2025

Sitzung des Stadtrates Pulsnitz

Auf der Sitzung wurde von der Bürgermeisterin über die Anwohnerversammlung informiert.

Im Teil "Anfragen der Stadträte wurde durch die AfD-Fraktion noch einmal die Einbeziehung der Bürger nachgefragt.

Die Bürgermeisterin antwortete, dass diese "an geeigneter Stelle" mit einbezogen werden.

07.Januar 2025

Anwohnerversammlung zum Thema Alter Sportplatz

Die Entwicklung in den vergangenen Jahren wurde auf der Anwohnerversammlung am 07.01.2025 im Bürgerhaus Oberlichtenau in der folgenden Präsentation dargestellt.

Vielen Dank für die Erstellung der Präsentation an Herrn Kühne vom Bauamt.

Beide Seiten, Interessengemeinschaft und Stadtverwaltung stellten ihre Standpunkte dar.

Die IG verwies auf den Fusionsvertrag, wo der Punkt Sportplatz in 2 Bauabschnitte (BA) geteilt war, wovon nur BA 1 erfüllt ist. Der BA 2 eines Gebietes zur allgemeinen Nutzung wurde bis jetzt nicht umgesetzt und daher immer noch der alte Sportplatz genutzt.

Frau Lüke entgegnete, dass auch Pulsnitz nicht alle Punkte des Vertrages umgesetzt bekam, siehe Abriss der Kante (im Vertrag Anlage1 "weitere Sanierung Kante").

Dieses Argument wies die IG zurück.

Weiteres Argument der Stadtverwaltung war, dass durch den Eigenheimstandort weiterer Zuzug möglich wäre und sich so auch die Schlüsselzuweisungen pro Einwohner erhöhen.

Auf Nachfrage nach Höhe der Schlüsselzuweisungen pro Einwohner konnte die BMin keine Aussage tätigen.

Die AfD-Fraktion hat am Folgetag eine entsprechende Anfrage an die Verwaltung gestellt.

Am Ende brachte die BMin Lüke einen komplett neuen Vorschlag, der beiden Seiten gerecht werden könnte. Auf der Fläche des Sportplatzes könnte zum einen ein Mehrfamilienhaus entstehen, daneben dann der von der Interessengemeinschaft vorgeschlagene Bolz- und Freizeitplatz.

Über diesen Vorschlag müssen jetzt alle Beteiligten erst einmal beraten und die Machbarkeit geprüft werden.

Die Stadtverwaltung sicherte die Einbeziehung der IG zu.

Mit diesem Kompromissvorschlag wurde die Versammlung geschlossen.

12.Dezember 2024

Auf der Stadtratssitzung am 12.Dezember wurde im nichtöffentlichen Teil noch einmal über die Thematik diskutiert und beraten.

Konsens war schlussendlich, die Anwohner auf einer Anwohnerversammlung zu hören.

Für alle in nichtöffentlicher Sitzung behandelten Angelegenheiten gilt Verschwiegenheitspflicht, wodurch die Darstellung bestimmter Sachverhalte hier untersagt ist.

7. November 2024

In der Stadtratssitzung am 7. November 2024 stand der Tagesordnungspunkt " Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf, die Erschließung und bauliche Gestaltung des Baufeldes ehem. Sportplatz Oberlichtenau" als TOP7 auf der Tagesordnung.

Am Montag vor der Stadtratssitzung erreichte allerdings auch der Kompromissvorschlag der Bürgerinitiative die Stadtverwaltung.

Die Fraktionsvorsitzenden wurden kurz vor der Sitzung von der Bürgermeisterin gefragt, ob sie den TOP7 beibehalten wollen. Unser Fraktionsvorsitzender wollte dem nur zustimmen, wenn die Bürger der Interessengemeinschaft, welche zahlreich erschienen waren, auch gehört werden.

Darauf hin nahm die Bürgermeisterin den TOP7 von der Tagesordnung.

Auszug aus dem öffentlichen Protokoll vom 07.11.2024:

"Aufgrund eines kurzfristig eingegangenen Anwohnerschreibens wird der TOP 7 seitens der
Verwaltung von der heutigen Tagesordnung zurückgezogen.
Herr Schurig und Herr Thieme plädieren für die Behandlung des Themas, da die Anwohner
als Gäste zur Sitzung anwesend sind. Eine Bürgerbeteiligung wird befürwortet. Das Schreiben
wurde den Stadträten vorab zur Verfügung gestellt.
Frau Lüke hält es für sinnvoll, dass die heute verhinderte Ortschaftsratsvorsitzende Frau
Moschke bei der Diskussion zugegen ist.
Herr Hartmann hält die Vorbereitungszeit für die Stadträte und die Verwaltung für zu kurzfristig.
Frau Lüke schlägt vor, den TOP 7 abzusetzen und unter dem TOP 12 als Bürgeranfragen den
Anwohnern die Möglichkeit zu geben, ihr Anliegen vorzutragen. Dem wird zugestimmt.
Mit dieser Änderung wird die Tagesordnung bestätigt."

Auszug Bürgeranfragen aus dem Protokoll:

"Nach der heutigen Absetzung des Tagesordnungspunktes bittet Herr Habendorf um Zeit und
Gelegenheit für einen Austausch.
Herr Schurig gibt die Position der AfD-Fraktion zu Protokoll:
Eine Rückstellung der Thematik wird befürwortet. Die Bürgerinitiative soll gehört werden. Der
Kompromissvorschlag wird für gut gehalten. Beantragt wurde ein viermonatiger Zeitraum für
die Erarbeitung und Vorstellung des Konzeptes. Der Zeitraum sollte gewährt und eine Diskussion in den Ausschüssen ermöglicht werden.
...
Protokollerklärung Herr Schurig:
Herr Schurig teilt mit, dass in der Beschlussvorlage unter dem Beratungsverlauf mit Datum
vom 23.10.2024 der Ortschaftsrat Oberlichtenau als öffentlich vorberatend angegeben ist,
jedoch kein offizieller Tagesordnungspunkt dafür vorgesehen war. Dies wird für unglücklich
gehalten und sollte im Ortschaftsrat geklärt werden.
Aus Sicht der AfD-Fraktion sollen die Bürger einbezogen werden, nur das sei der einzige Weg.
Das Vorhaben sollte nicht gegen den Willen der Bürger durchgedrückt werden, nur weil es so
im Vertrag steht, zumal es einen vernünftigen Kompromissvorschlag gibt. Nur so kann man
weiteren Ärger im späteren Prozess der Bauanträge, wo die Anwohner einbezogen werden
müssen, vermeiden. Eine vernünftige Position soll erarbeitet werden.
Die weitere Diskussion sollte in einer der nächsten Ausschusssitzungen erfolgen."

Der folgende Antrag wurde von der AfD-Fraktion zur Ratssitzung am 07.11.24 vorbereitet, aber durch die Absetzung des Tagesordnungspunktes nicht eingereicht.

November 2024

Da unsere Fraktion seit August 2024 komplett neu aufgestellt im Amt ist, recherchierten wir im Vorfeld einer Entscheidung die Hintergründe und kamen auch mit Bürgern ins Gespräch.

Wir führten auch direkte Gesprächen mit Anwohnern vor Ort und hörten uns Meinungen und Bedenken dazu an.

Montag, 04.11.2024

Am 04.11.2024 erreichte ein Kompromissvorschlag der Interessengemeinschaft "Nutzung alter Sportplatz für die Jugend von Oberlichtenau die Stadtverwaltung Pulsnitz.

29. Oktober 2024

In der Sitzung des TA am 29.10. 2024 stand der Tagesordnungspunkt "Vorberatung über die Erschließung und bauliche Gestaltung des Baufeldes Alter Sportplatz" auf der Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil.

Für alle in nichtöffentlicher Sitzung behandelten Angelegenheiten gilt Verschwiegenheitspflicht, wodurch die Darstellung bestimmter Sachverhalte hier untersagt ist.

23. Oktober 2024

Ortschaftsratssitzung Oberlichtenau,

Auszug aus dem Protokoll:

"Vor der heutigen Ortschaftsratssitzung" gab es "ein Treffen mit den Anwohnern des geplanten Baugebietes"
Herr Michel fasst den Sachstand zum Baugebiet zusammen und erläutert die bei dem
Treffen angesprochenen Probleme:
1. Die Anwohner sind verärgert, weil die Abrissarbeiten an der Traverse begannen, ohne dass sie darüber vorher schriftlich informiert wurden. Zudem bemängeln sie, dass das Auffüllmaterial voller Glas- und Tonscherben war und auch Aushub aus der Pulsnitz auf der Abrissfläche ausgebracht wurde. Dies wurde seitens der Anwohner beim Umweltamt des Landratsamtes angezeigt.
...
4. Die Anwohner betreiben Landwirtschaft und befürchten Konflikte mit den neuen Nachbarn, die Geräusche, Gerüche und andere Belästigungen die landwirtschaftlichen Ursprungs sind, nicht akzeptieren könnten.
Über die Beschlussvorlage, die im Technischen Ausschuss am 29.10.2024 beraten werden soll, wird diskutiert.
Als positiv wird gewertet, dass im Beschluss festgehalten ist, dass sich die zu errichtenden Wohngebäude in die vorhandene dörfliche Bebauung einfügen sollen.
Der Ortschaftsrat befürwortet grundsätzlich die Erschließung des Flurstücks 297/10 als Baugebiet für maximal drei Häuser.

Allerdings sollen dabei die Bedenken, Wünsche und eventuelle Kompromissvorschläge der Anwohner angemessen berücksichtigt werden."

01.Oktober 2024

Zur Sitzung des Technischen Ausschusses am 01.Oktober 2024 wurde im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vorberatend über den Verkauf des alten Sportplatzes als Baugebiet gesprochen.

Für alle in nichtöffentlicher Sitzung behandelten Angelegenheiten gilt Verschwiegenheitspflicht, wodurch die Darstellung bestimmter Sachverhalte hier untersagt ist.

03. September 2024

Auf der Sitzung des Technischen Ausschusses am 03.September 2024 wurde im nichtöffentlichen Teil erstmalig über das "Wohnbauland ehemaliger Sportplatz Oberlichtenau" gesprochen.

Für alle in nichtöffentlicher Sitzung behandelten Angelegenheiten gilt Verschwiegenheitspflicht, wodurch die Darstellung bestimmter Sachverhalte hier untersagt ist.

01.Januar 2009

Im Jahr 2009 wurde der Gemeindefusionsvertrag Pulsnitz-Oberlichtenau geschlossen.

Dieser enthält verschiedene Vereinbarungen und Abreden.