Suchet der Stadt Bestes !
Reizthema Grundsteuerreform 2025
Warum die Pulsnitzer AfD-Fraktion am 10. Oktober 2024 für die Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B stimmt.
Die Reform der Grundsteuer befindet sich auf der Zielgeraden. In den vergangenen Wochen und Monaten haben zahlreiche Eigentümerinnen und Eigentümer vom Finanzamt den Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts und den Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags für ihren Grundbesitz erhalten.
Ab 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer dann auf Grundlage der neuen Regeln und neuen Hebesätze der Gemeinden erhoben.
Dazu werden die Stadtverwaltung und der Stadtrat gemeinsam einen neuen Hebesatz für die Grundsteuer B 2025 festlegen. Dieser Hebesatz gilt ab dem kommenden Jahr und bestimmt, wie viel Grundsteuer pro Euro Grundsteuerwert zu zahlen ist. Die Stadt ist verpflichtet dies zu tun. Kommt es zu keiner Neuregelung, wird die Grundsteuer ausgesetzt und für die Stadt entfällt eine ihrer zuverlässigsten Einnahmequellen. Der Anteil der Grundsteuer B (bebaute oder unbebaute Grundstücke) an den gesamten Steuereinnahmen der Gemeinden lag im letzten Jahrzehnt konstant bei 14 Prozent.
Die Reform der Grundsteuer soll nach dem Willen von Bund und Ländern aufkommensneutral umgesetzt werden. Das bedeutet, dass sich das Aufkommen der Grundsteuer nicht allein durch die Rechtsänderungen zum Jahr 2025 erhöhen soll. Vielmehr sollen die Gemeinden die Hebesätze so anpassen, dass auch bei veränderter Bewertung aller Grundstücke die Einnahmen jeder Gemeinde aus der Grundsteuer B vom Jahr 2024 zum Jahr 2025 insgesamt konstant bleiben
Die Aufkommensneutralität bezieht sich dabei nicht auf die einzelne Grundstückseigentümerin bzw. den einzelnen Steuerschuldner, sondern auf die Gemeinde insgesamt. Für die Einzelne bzw. den Einzelnen wird es aufgrund der neuen Wertansätze zu einer höheren oder niedrigeren Grundsteuerbelastung kommen
Wichtig zu wissen:
Da die neuen Grundsteuerwerte noch nicht für alle Grundstücke vorliegen und viele Einsprüche eingelegt wurden, ist es noch unklar, ob die Stadt durch die neuen Regelungen insgesamt mehr oder weniger Geld einnehmen wird. Die auf Seite des sächsischen Ministeriums für Finanzen für Pulsnitz vorgeschlagenen Hebesätze haben Daten mit Stand 31.März 24 zur Grundlage und sind daher nicht sehr aussagefähig.
Das bedeutet:
Erst gegen Ende 2025 werden die tatsächlichen Grundsteuereinnahmen der Stadt feststehen.
Da alle Grundstücke neu bewertet wurden, können sich Grundsteuerzahlungen für Grundstückseigentümer erhöhen oder verringern. Sollte sich herausstellen, dass die Stadt in Gesamtheit mehr oder weniger Geld einnimmt als geplant, wird der Hebesatz noch einmal angepasst werden.
Ziel ist es, eine Aufkommensneutralität zu erreichen, das heißt, dass die Stadt durch die Reform weder gewinnen noch verlieren soll.
Was bedeutet das für die Grundstückseigentümer?
Die Grundsteuerzahlungen für 2025 richten sich nach dem festgelegten Hebesatz. Es ist jedoch möglich, dass sich dieser Hebesatz in Zukunft noch einmal ändert.
Was kann man tun?
Besuchen Sie gern die Einwohnerversammlung am 12. November 2024 im Schützenhaus Pulsnitz. Dort stehen sowohl die Stadtverwaltung als auch die Stadträte und die Bürgermeisterin Rede und Antwort.
Die Pulsnitzer AfD-Stadtratsfraktion hat am 12.September 2024 der Erhöhung der Elternbeiträge für die Betreuung in den Kitas und der Kindertagespflege der Stadt Pulsnitz nicht zugestimmt.
Leider wurde die Erhöhung mit den Stimmen der anderen Stadtratsfraktionen CDU, FDP, ABW, SPD und Grüne beschlossen. Lesen Sie unsere Argumente in unserer Stellungnahme. Wir werden uns aktiv dafür einsetzen, die Elternbeiträge im kommenden Jahr stabil zu halten. Dabei arbeiten wir mit den Kollegen der sächsischen AfD-Landtagsfraktion zusammen. Hintergründe dazu lesen Sie demnächst in unserem Newsletter und hier auf der Homepage.
Hier können Sie unsere Erklärung der Ablehnung der Erhöhung der Elternbeiträge downloaden :
"Bis neulich…" pflegtest du beim Abschied gern schelmisch zu sagen…
Lieber Christian,
gleich nach der letzten Stadtratssitzung begabst du dich auf deine wohlverdiente alljährliche Radreise – diesmal ins Emsland. Die Kommunalwahl war geschafft, die Weichen für die kommende Legislatur gestellt, das Ergebnis überaus erfreulich – wir haben uns verdoppelt und sind nun mit sechs Sitzen stärkste Fraktion im Stadtrat. Das ist ganz besonders deinem unermüdlichen Einsatz zu verdanken.
Beiläufig und mit einem Augenzwinkern meintest du, dass dein Lebenswerk nun eigentlich "rund" sei und du dich mit deinen "achtzig Lenzen" langsam zurückziehen könntest – in Bezug auf einen ruhigeren Lebensabend natürlich… Nun hast du dich von deiner Radtour aus gleich ganz "aus dem Staub" gemacht…
Du warst väterlicher Freund und Wegbegleiter und zuletzt Fraktionsvorsitzender unserer kleinen Fraktion. Die Fraktionssitzungen bei Tee und Pulsnitzer Lebkuchen in deiner "Studierstube" hatten "Kultstatus". "Suchet der Stadt Bestes" (Jeremia 29:7) war dein Motto. Während du nun also "von oben" über den Fortgang der Dinge wachst, führen wir "hier unten" das gemeinsam Begonnene in diesem, deinem Sinne weiter…
In stillen Gedanken an Christian F. Schultze: 09. Januar 1944 – 14. Juli 2024
Angelika Ebisch
"Mit einer geballten Faust kann man sich nicht die Hand geben"
Indira Gandhi